Erstattung von Osteopathie-Behandlungen

15.02.24
Die Kommunikation mit Patienten ist wichtiger denn je. Informieren Sie Ihre Patienten gleich vorab – z.B. über Zahlungsmodalitäten.

Osteopathie ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Dennoch haben ca. 100 Krankenkassen in ihren Zusatzleistungen vermerkt, dass z.B. osteopathische Behandlungen teilweise bezuschusst werden. Doch Höhe und Umfang richten sich nach der einzelnen Satzung.

Wir haben für Sie und Ihre Patienten eine Übersicht erstellt, die Ihnen zeigt, welche gesetzlichen Krankenkassen (GKV) die Osteopathie bezuschussen.

Da es allerdings von der jeweiligen Satzung der Krankenkasse abhängt, ob eine Osteopathie-Behandlung bezuschusst wird und unter welcher Voraussetzung, empfehlen wir Ihnen Ihre Patienten bereits vor dem ersten Termin dahingehend zu informieren. Verweisen Sie dazu gerne auf unsere Krankenkassenliste.

Ob und in welcher Höhe die Krankenkasse eine Osteopathie-Behandlung erstattet, wird in deren Satzung festgelegt. Es ist eine freiwillige Zusatzleistung. Foto: nito / Shutterstock

Was sollte mein Patient wissen?

In unserem Blog „Osteopathie Magazin“ haben wir das Thema für Ihre Patienten bereits aufgegriffen.

Wichtig für Sie:

  • Die Bezuschussung der Osteopathie-Leistung ist eine freiwillige Zusatzleistung der jeweiligen Krankenkasse.
  • Die Krankenkasse entscheidet, ob, in welcher Höhe und unter welcher Voraussetzung sie eine osteopathische Behandlung bezuschusst. Bei privaten und Zusatzversicherungen sowie Beihilfe entscheidet auch der selbstgewählte Tarif über die Erstattung.
  • Patienten sollten bereits vor ihrem ersten Besuch die Modalitäten mit ihrer Krankenkasse klären – am besten direkt mit dem jeweiligen Sachbearbeiter.

Tipp💡: Eine kurze Zusammenfassung für Patienten finden BVO-Mitglieder im Mitgliederbereich.
Mehr dazu in der News vom 25.1.2024!

Nutzen Sie unser Service-Angebot

Im Mitgliederbereich bzw. unserer BVO-App stehen Ihnen verschiedene Vorlagen zur Verfügung, die Ihnen bei Ihrer täglichen Praxisarbeit helfen werden, z.B. ein Muster für einen Behandlungsvertrag.

Hierin finden Sie auch einen Punkt zur Erstattung der Krankenkasse, den Sie mit Ihren Patienten ausfüllen bzw. durchsprechen können/sollten.

Natürlich stehen Ihnen als BVO-Mitglied noch weitere umfangreiche Materialien zur Verfügung.

Nachgeschaut & Nachgehört – im BVO-Webinar & BVO-Podcast

Im BVO-Webinar „Konflikte mit den Krankenkassen“ (in 2 Teilen) erläutert Verbandsjustiziarin Dr. iur. Anette Oberhauser noch einmal für alle Mitglieder im Detail, was zu beachten ist. Im „Nachgefragt…“-Podcast gibt Sie außerdem Tipps für Patienten und Therapeuten. Sie finden letzteren sowohl im Mitgliederbereich als auch auf allen gängigen Podcast-Portalen wie Spotify, Amazon Music, Apple Podcasts und Co.!

Häufig lassen sich Probleme jedoch bereits im Vorfeld umschiffen. Ausschlaggebend ist in den meisten Fällen eine gute Kommunikation. Was Sie tun können, einem unzufriedenen Patienten zuvorzukommen, hat Claudia Hönig in einem unserer BVO-Webinare zusammengefasst.

Tipp 💡: Sie können jedes BVO-Webinar und jeden BVO-Podcast im Mitgliederbereich jederzeit ansehen oder anhören.



Interessantes über den/die Autoren


Jacqueline Damböck, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BVOs

Jacqueline Damböck

Von Kindesbeinen an hat Jacqueline Damböck mit Gesundheitsthemen zu tun: Aufgewachsen in einer Massagepraxis und später Physiotherapie hat sie sich daneben schon immer für Medien und den Journalismus interessiert. Nach der kaufmännischen Ausbildung im Verlag absolvierte sie daher das Ressortjournalismus-Studium mit Schwerpunkt Medizin und Biowissenschaften an der Hochschule Ansbach.

Im Anschluss sammelte Sie Erfahrungen als Fachredakteurin, freie Journalistin und Werbetexterin. Bevor sie zum BVO wechselte war sie Chefredakteurin der CO.med.

 

Kontakt:

presse@bv-osteopathie.de