Kostenerstattung der Krankenkassen für Osteopathie

Anteilige Kostenerstattung für osteopathische Leistungen

Wenn Sie Mitglied einer der folgenden gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind, erhalten Sie osteopathische Leistungen unserer ordentlichen BVO-Mitglieder anteilig von Ihrer Kasse erstattet. Klicken Sie einfach auf den Namen der jeweiligen GKV in der Liste und beachten Sie die jeweils geltenden Voraussetzungen, den Leistungsumfang und die Form der Abrechnung. Über den angegebenen Link Ihrer GKV können Sie überprüfen, ob die Angaben zu Osteopathie zwischenzeitlich ergänzt oder geändert wurden. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr.


Osteopathische Leistungen werden unterschiedlich gehandhabt

Bitte beachten Sie: Von Kassenseite und auch den einzelnen Sachbearbeitern innerhalb einer Kasse wird die Erstattung osteopathischer Leistungen unterschiedlich betrachtet. Manche erstatten nur Leistungen von Osteopathen mit abgeschlossener Ausbildung (1350 Stunden), andere erstatten ab einem Ausbildungsumfang von mindestens 800 Stunden. Auch werden von manchen Kassen Heilpraktiker-Rechnungen nicht erstattet, z.B. Barmer GEK. Klären Sie daher bitte im Vorfeld mit Ihrem Sachbearbeiter, ob Ihre Kasse die Rechnung Ihres Osteopathen anteilig erstattet.

Durchsuchen Sie die Liste nach Ihrer Krankenkasse: