Osteopathie bei gesetzlich Versicherten hoch im Kurs

07.06.18
Gesundheitskarte
Foto: Stockfotos-MG – stock.adobe.com

Osteopathie etabliert sich weiter im Gesundheitswesen. Sowohl bei gesetzlichen Krankenkassen (GKV) als auch bei deren Versicherten steht die osteopathische Behandlung hoch im Kurs. Das zeigen aktuelle Untersuchungen von Check24. Demnach erstatten 72 Prozent der GKV Kosten für Termine beim Osteopathen. Die meisten übernehmen zwischen 80 und 100 Prozent der Aufwände im Rahmen von 100 bis zu 500 Euro pro Jahr. Viele Kassen verlangen dafür den Nachweis einer hinreichenden Qualifikation der Therapeuten durch eine Mitgliedschaft in einem der großen Osteopathie-Verbände. „Grundsätzlich erstatten die gesetzlichen Krankenkassen Kosten für Osteopathie nur, wenn die Therapeuten Mitglied in einem Berufsverband sind“, erklärt Dr. Ansgar Lamersdorf, Geschäftsführer GKV in einer Meldung. Die Kassen gehen mit der Übernahme der Kosten für osteopathische Behandlungen auf die Wünsche von immer mehr Versicherten ein.

Osteopathie ist Auswahlkriterium

Fast ein Drittel der Versicherten interessiert sich nach Angaben des Vergleichsportals für die Therapieform und sieht die Kostenübernahme als wichtiges Kriterium für die Wahl der Krankenkasse. „Diese Entwicklungen bestätigen unsere Eindrücke aus der Praxis“, erläutert Georg Schöner, 1. Vorsitzender des Bundesverband Osteopathie e.V. – BVO. „Unsere Mitglieder verzeichnen seit Jahren eine stetig steigende Nachfrage nach osteopathischen Behandlungen. Während ein Teil der Patienten über die zumindest teilweise Kostenerstattung Bescheid weiß, sind viele überrascht, wenn unsere Mitglieder sie darauf hinweisen.“ Als Berufsverband sichert der BVO die von vielen Kassen vorgeschriebenen Qualifikationsnachweise. „In unserem Online-Verzeichnis finden Interessenten Therapeuten mit entsprechender Ausbildung“, unterstreicht Schöner. „Wer wissen möchte, ob die eigene Krankenkasse sich an den Kosten beteiligt, findet in unserer Krankenkassenübersicht entsprechende Informationen.“



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