Werden Osteopathie-Behandlungen erstattet?

02.08.22
Viele gesetzliche Krankenkassen locken mit Zusatzleistungen wie der Osteopathie. Doch was steckt dahinter und was müssen Patienten beachten
Viele gesetzliche Krankenkassen locken mit Zusatzleistungen wie der Osteopathie. Doch was steckt dahinter und was müssen Patienten beachten? Foto: Monster Ztudio – stock.adobe.com
 

Rund 100 Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise eine Osteopathie-Behandlung. Doch wie hoch ist der Betrag genau? In unserer Übersicht zur Kostenerstattung der Krankenkassen für Osteopathie finden Sie weitere Informationen.

Eine osteopathische Leistung muss der Patient komplett aus eigener Tasche zahlen: Sie ist eine Selbstzahler-Leistung. Viele gesetzliche Krankenkassen werben jedoch damit, dass sie den Besuch beim Osteopathen übernehmen. Doch Achtung: Hier gibt es Unterschiede!

Bekomme ich den gesamten Betrag für meine Osteopathie-Behandlung erstattet?

Die Osteopathie ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), sondern eine freiwillige Leistung. In ihrer Satzung legen die Kassen fest, ob und wenn ja, in welcher Höhe und unter welcher Voraussetzung eine solche Behandlung erstattet wird.

Daher lohnt sich ein Blick auf die Homepage Ihrer (gesetzlichen) Krankenkasse.

Wir empfehlen jedoch, dass Sie sich direkt mit dem Sachberater Ihrer Krankenkasse vor Behandlungsbeginn in Verbindung setzen und die Modalitäten abklären.

Eine Übersicht, welche GKV die Osteopathie bezuschussen, finden Sie hier.

Um eine Erstattung der Krankenkasse für eine Osteopathie-Behandlung zu erhalten, müssen die Vorgaben der Krankenkasse erfüllt sein. Foto: Gina Sanders – stock.adobe.com

Warum bekomme ich meine Osteopathie-Behandlung nicht erstattet?

Den genauen Grund müssen Sie immer direkt mit Ihrer Krankenkasse klären.

Außerdem ist für Sie wichtig zu wissen, dass viele Krankenkassen nur zuzahlen, wenn der Osteopath Mitglied in einem Berufsverband (wie dem BVO) ist bzw. die Voraussetzungen einer Mitgliedschaft erfüllt.

Tipp: Sie suchen einen Osteopathen in Ihrer Nähe? Dann schauen Sie auf unserer Therapeutenliste vorbei:

Vor meiner Osteopathie-Behandlung

Was Sie beim ersten Besuch beim Osteopathen erwartet, haben wir Ihnen bereits in einem früheren Blog-Beitrag zusammengefasst.

Wenn Sie einen ersten Termin vereinbaren, wird Ihr Therapeut Sie darauf hinweisen, dass seine Dienstleistung i.d.R. nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen wird.

Unser Tipp: Fragen Sie bereits vor einem Besuch beim Osteopathen bei Ihrer Krankenkasse nach, ob diese die Behandlung (teilweise) erstattet und welche Modalitäten zutreffen müssen (z.B. Mitglied im Berufsverband, ärztliche Verordnung über „Osteopathie“ etc.).

Kann mein Hausarzt Osteopathie verschreiben?
In der Regel kann jeder Arzt ein Privatrezpt für eine osteopathische Behandlung ausgeben. Achten Sie jedoch darauf, dass die ärztliche Verordnung bereits vor Beginn der Behandlung ausgestellt wurde.

Sie möchten wissen, wie Ihnen die Osteopathie bzw. Ihr Osteopath noch helfen kann? Dann schauen Sie doch bei unserem Blog „Osteopathie Magazin“ vorbei.


Interessantes über den/die Autoren


Jacqueline Damböck

Jacqueline Damböck

Von Kindesbeinen an hat Jacqueline Damböck mit Gesundheitsthemen zu tun: Aufgewachsen in einer Massagepraxis und später Physiotherapie hat sie sich daneben schon immer für Medien und den Journalismus interessiert. Nach der kaufmännischen Ausbildung im Verlag absolvierte sie daher das Ressortjournalismus-Studium mit Schwerpunkt Medizin und Biowissenschaften an der Hochschule Ansbach.

Im Anschluss sammelte sie Erfahrungen als Fachredakteurin, freie Journalistin und Werbetexterin. Bevor sie zum BVO wechselte war sie Chefredakteurin der CO.med.

Kontakt:

presse@bv-osteopathie.de


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