Osteopathie in Hessen – wie geht es weiter?
19.12.18Wie geht es weiter mit der Osteopathie in Hessen? Diese Frage stellt sich angesichts der letzten Entwicklungen. Noch vor dem Herbst hatten die zuständigen Behörden die „Verordnung einer Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie (WPO-Osteo) verlängert. Bis zum 31.12.2024, so ist es dem Portal Hessenrecht zu entnehmen. Ein notwendiger Schritt, da die Regelung sonst zum Ende dieses Jahres ausgelaufen wäre. Mit der Verabschiedung der „Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung einer Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich Osteopathie“ Anfang September werden die Paragraphen 1 bis 18 inklusive der Anlagen 1 bis 5 der WPO-Osteo zum 1. Januar 2019 für ungültig erklärt. Gleichzeitig treten Übergangs- und Überleitungsvorschriften in Kraft für Weiterbildungen, die noch zuvor begonnen wurden.
Osteopathie lässt sich nicht durch Heilpraktiker regeln
Warum nun dieser Sinneswandel? In einer Stellungnahme sagt das Ministerium dazu: „Beispielsweise [werden] die grundständig, auch akademisch ausgebildeten Osteopathen ohne Grundberuf von der Regelung ausgeschlossen. Qualifizierte grundständig ausgebildete Osteopathen konnten also keine staatlich anerkannten Osteopathen werden“. In diesem Punkt lag einer der Hauptkritikpunkte gegenüber der hessischen Regelung, der unter anderem vom BVO hervorgebracht wurde. „Osteopathie ist ein eigenständiges medizinisches Diagnose- und Behandlungskonzept. Sie bedarf einer umfassenden Ausbildung auf höchstem Niveau – das lässt sich nur durch eine staatliche Anerkennung und einen gesetzlich geschützten Beruf erreichen“, macht Georg Schöner, Vorsitzender des BVO deutlich. Der auf den ersten Blick einfache Umweg über die Heilpraktikererlaubnis leistet dies nicht. „Prüfung und Kontrolle der Heilpraktiker sollen nun einmal in erster Linie Eignung und Qualifikation der Heilpraktiker regeln“, so Schöner. „So gut diese auch sind, so wenig können sie letztlich über Ausbildung und Eignung in Osteopathie aussagen.“
Osteopathie braucht umfassende und klar geregelte Ausbildung
Mit der jetzigen Entscheidung scheint diese Erkenntnis ein Stück weit mehr in den Fokus gerückt worden zu sein. „Andere Bundesländer haben sich nicht dazu entschlossen, dieses Modell [WPO-Osteo, Anm. d. R.] gleichfalls aufzugreifen, sicherlich auch vor dem Hintergrund, dass eine bundesweit einheitliche Lösung wünschenswert wäre, die studierte, grundständige und weitergebildete Osteopathen umfasst“, sagt Esther Walter, Sprecherin des Hessischen Gesundheitsministeriums dazu in einer Stellungnahme. „Aus Hessens Sicht wäre es wünschenswert, wenn der Bundesgesetzgeber eine klare Position einnehmen würde. Die Möglichkeiten der einzelnen Bundesländer in dieser Frage sind begrenzt, wodurch es in der Vergangenheit auch häufig zu unterschiedlichen Handhabungen der Osteopathie kam“, hebt sie hervor. Letztlich kann keiner einen Flickenteppich wollen. „Wir sind deshalb im regen Austausch mit den zuständigen Stellen in Hessen, den Ländern und im Bund“, hebt Georg Schöner hervor.
BVO macht sich für Osteopathie stark
Der BVO, Schulen, Osteopathen und andere Organisationen sind nun mit dem Gesetzgeber und Behörden dazu aufgerufen, an einer sinnvollen Regelung zu arbeiten. „Für eine Übergangszeit gibt es nun in Hessen noch Klarheit und Sicherheit für alle Kolleginnen und Kollegen“, sagt Schöner. „Jedoch sind fünf Jahre mit Blick auf berufliche Perspektiven und politische Entscheidungen keine wirklich lange Zeit.“ Der BVO setzt sich deshalb intensiv für die angesprochene berufsgesetzliche Regelung auf Bundesebene ein. In den kommenden Monaten stehen dafür Gespräche auf Ebene der höchsten Gesundheitsbehörden, der Gesundheitsministerkonferenz sowie mit Gesundheitspolitikern verschiedener Fraktionen an. „Als Interessenvertretung für die mittlerweile über 12.000 Osteopathen und ihre vielen Millionen Patienten werden wir uns für eine eigenständige und anerkannte Osteopathie stark machen“, sagt Georg Schöner über die Zielsetzung.