Osteopathie wird anerkannter Gesundheitsberuf in Italien
02.02.18Ein besonderes Geschenk hatten die osteopathischen Therapeuten Italiens unter dem Weihnachtsbaum. Kurz vor den Festtagen verabschiedete der Senat in Rom mit einer großen Mehrheit eine Gesetzesvorlage zur Reform der Gesundheitsberufe. Dabei stimmten 148 der anwesenden 178 Abgeordneten auch für eine Regelung, die Osteopathie als Gesundheitsberuf ausweist. „Alle italienischen Osteopathen werden sich noch lange an dieses Weihnachten erinnern“, sagt Paola Sciomachen, Präsidentin des Register der Osteopathen in Italien (ROI), gegenüber Medienvertretern. Die Verabschiedung sei ein wichtiger Meilenstein zur endgültigen Etablierung der Osteopathie als anerkannten Gesundheitsberuf.
Langer Weg zum Beruf und Gesetz für Osteopathie
Bereits vor vier Jahren hatte der ROI den Gesetzgebungsprozess angestoßen und schon Mitte 2016 einen ersten Erfolg verzeichnet. Damals hatte sich der Senat darauf geeinigt, eine Lösung für die Osteopathie als Gesundheitsberuf zu schaffen. In der Folge brachte sich der Ostopathieverband unter Führung von Sciomachen aktiv in das Verfahren ein. Unter anderem galt es, das Berufsprofil für die Osteopathen weiter zu schärfen und auszuarbeiten sowie die Vorgaben für die Ausbildung zu entwickeln. Das nun verabschiedete Gesetz „ist ein historisches Ergebnis, auf das die italienischen Osteopathen und das nationale Gesundheitssystem seit Jahren warten“, unterstreicht die ROI-Präsidentin die Bedeutung.
Gesetz zeigt Weg für Beruf des Osteopathen auf
Das Gesetz regelt die klinische Prüfung im Allgemeinen neu und ordnet Osteopathie als Gesundheitsberuf ein. Definiert werden Anforderungen an die Fähigkeiten der Osteopathen sowie an die dazu erforderliche Ausbildung und die Lehrplanung nach den Kriterien des hohen Gesundheitsrates (CSS). Diese Punkte müssen in den kommenden Monaten weiter ausformuliert und in die Praxis umgesetzt werden. Der ROI und seine Mitglieder haben deshalb die Arbeit gleich zu Beginn des Jahres wiederaufgenommen.
Osteopathie in Deutschland
Ähnlich wie die Kollegen in Italien arbeiten auch die Osteopathie-Organisationen in Deutschland an einer staatlichen Regelung für die Osteopathie. Jährlich lassen sich hierzulande mehre Millionen Menschen erfolgreich behandeln. „Sie kommen unter anderem bei Volkskrankheiten wie Rücken– und Kopfschmerzen, nach Sportverletzungen, Bewegungseinschränkungen im Alter oder Problemen während und nach der Schwangerschaft“, erläutert Georg Schöner, 1. Vorsitzender des Bundesverband Osteopathie e.V. – BVO. „Sie suchen nach einer sanften Behandlung oder nach Abhilfe, wenn andere Ansätze bisher nicht den gewünschten Effekt gebracht haben.“
Osteopathie-Verbände sichern Qualität
Nicht selten sind Patienten ob der unklaren Lage in Deutschland zunächst verunsichert. „Es fehlen gesetzlich einheitliche Vorgaben“, unterstreicht Schöner. So seien etwa Ausbildung und Praxis nicht einheitlich geregelt, wodurch eine Verbindlichkeit für hohe Standards fehlt. „Als Bundesverband Osteopathie setzen wir uns für die Patientensicherheit ein und geben unseren Mitgliedern strenge Anforderungen an Qualifizierung, Fortbildung und Berufsausübung vor. Darauf vertrauen die Menschen – und das können sie auch! Dennoch streben wir als Verband nach einer staatlichen Regelung. Nur dadurch lassen sich ein Höchstmaß an Patientensicherheit sowie Behandlungsqualität flächendeckend und langfristig sichern.“