Luxemburg regelt Osteopathie mit Berufsgesetz
16.12.17Osteopathie soll in Luxemburg als Gesundheitsberuf gesetzlich festgeschrieben werden. Die Ausübung der Osteopathie wird in einer entsprechenden Verordnung geregelt. Das hat die Regierung des Großherzogtums diese Woche bekanntgegeben. „Immer mehr Menschen gehen zum Osteopathen“, erklärte Gesundheitsministerin Lydia Mutsch bei der Vorstellung des Regelungsentwurfes. „Deshalb müssen wir den Patienten eine hohe Behandlungsqualität garantieren können und ihnen Sicherheit bieten.“
Hohe Qualitäts- und Ausbildungsstandards für Osteopathen
Die Neuregelung könnte bereits vor Sommer 2018 in Kraft treten. Sie schreibt unter anderem vor, dass osteopathisch behandelnde Ärzte künftig eine Zulassung beim Gesundheitsministerium beantragen müssen. „Oberste Priorität bei der Regelung dieses Gesundheitsberufes besteht darin, nur den Osteopathen Patientenzugang zu gewähren, die eine strenge und anspruchsvolle Ausbildung durchlaufen haben“, betonte Mutsch am Dienstag. „Ohne entsprechende Regelung könnte sich schließlich jeder einfach als Osteopath bezeichnen“, so die Gesundheitsministerin weiter.
Osteopathische Berufserfahrung schafft Voraussetzung ohne Master-Diplom
Wie die luxemburgische Regierung auf ihrer Internetseite mitteilt, müssen laut Neuregelung osteopathische Therapeuten ohne ein Master-Diplom eine Zulassung für einen Gesundheitsberuf aus den Bereichen Massagetherapie, Geburtshilfe oder Krankenpflege sowie zusätzlich mindestens zehn Jahre Berufserfahrung in Osteopathie nachweisen können. Zudem sind alle Osteopathen verpflichtet, jährlich mindestens an 40 Stunden Weiterbildungen teilzunehmen. Das Ministerium sieht eine Übergangsphase von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Neuregelung vor. Es gelten aber Einschränkungen. So muss beispielsweise bei Eingriffen an Kopf und Gesicht, an der Halswirbelsäule sowie der Wirbelsäule bei Säuglingen unter sechs Monaten eine ärztliche Diagnose vorliegen. Zudem muss der Osteopath gegebenenfalls an einen Arzt überweisen.
Berufsgesetz auch in Deutschland
„Auch Deutschland sollte diesem Beispiel folgen und endlich eine klare gesetzliche Regelung für Osteopathen und ihre Patienten auf den Weg bringen“, sagt BVO-Vorsitzender Georg Schöner. „EU-Mitgliedsländer wie Frankreich, Italien oder Portugal haben es erfolgreich vorgemacht. Jetzt zieht auch Luxemburg nach. In Deutschland ist ein Berufsgesetz mit zentralen Aus- und Fortbildungsordnungen für Osteopathen längst überfällig. Nach wie vor fehlen klare Vorgaben für Ausbildung, Praxis und Vergütung. Das eigenständige Berufsgesetz für Osteopathen muss jetzt auch in Deutschland kommen.“