Anhörung in Berlin: Pläne der Koalition zur Osteopathie in der Diskussion
18.10.16Am Montag hat der BVO bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit im Bundestag Stellung zu einem Änderungsantrag zum Dritten Pflegestärkungsgesetz genommen. Die große Koalition hatte diesen Antrag eingereicht, nach dem die Osteopathie künftig als „krankengymnastische Behandlungstechnik“ in die Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Physiotherapeuten integriert werden soll.
Osteopathie braucht umfassende Ausbildung
Der BVO stellt sich entschieden gegen dieses Vorhaben und lehnt es insbesondere ab, bereits bestehende Standards massiv nach unten zu fahren, sieht doch der Antrag einen Ausbildungsumfang von lediglich 60 Stunden vor.
Dies entspricht weder unserem Verständnis von qualitätsvoller osteopathischer Arbeit, noch sehen wir damit den Patientenschutz und die Rechtssicherheit gewährleistet. Wir werden uns deshalb weiterhin für unsere Mitglieder und natürlich für die Osteopathie in Deutschland einsetzen.
(Georg Schöner, Vorsitzender BVO-Vorstand)
Anhörung zu Änderungsantrag und Osteopathie
Das vollständige Video der Anhörung in Berlin können Sie hier sehen. Sie finden die Fragen und Antworten zum Thema Osteopathie ab 1 h, 12 min, 08 sec; ab 2 h, 5 min, 45 sec sowie ab 2 h, 30 min, 06 sec (Video-Mitschnitt).
Stellungnahme des BVO
Seit Bekanntwerden des Änderungsantrags leistet der BVO akribische politische Arbeit und ist im Kontakt zu Fachleuten und Abgeordneten auf Bundes- und Landesebene. Die noch vor der Anhörung schriftlich eingereichte Stellungnahme des BVO zum Änderungsantrag finden Sie hier als PDF zum Download (BVO Stellungnahme, BVO Stellungnahme Anlage 1, BVO Stellungnahme Anlage 2).