Der BVO und die BAO – gemeinsam für die Osteopathie

Kurz nach seiner eigenen Gründung – damals noch als Deutsches Register Osteopathischer Medizin (DROM) – initiierte der Bundesverband Osteopathie e.V. – BVO die Gründung der bis heute bestehenden osteopathischen “Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO e.V.“. So trug der BVO schon 2004 maßgeblich zu einer nachhaltigen Qualitätssicherung in Sachen Osteopathie bei.

Ein osteopathischer Zusammenschluss

Zusammen mit dem Physiotherapie-Verband Physikalische Therapie (VPT) verfasste der BVO auch die ursprünglichen Ziele der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie BAO e.V.:

  • die nichtärztliche Osteopathie zu einen,
  • ein einheitliches Curriculum für eine bundeseinheitliche Weiterbildung in Osteopathie zu schaffen
  • und einen eigenständigen Beruf „Osteopath“ im Gesundheitswesen zu implementieren.

Einheitliche Ausbildungsstandards in der Osteopathie

Die im Nachgang zur BAO gegründete Konsensgruppe hat unter Federführung des BVO ein einheitliches Curriculum zur Ausbildung zum Osteopath bzw. zur Osteopathin erarbeitet. Nach diesem Ausbildungsstandard, der an die weltweiten Richtlinien der WHO und anderer internationaler Osteopathie-Verbände angelehnt ist, arbeiten bis heute die großen Osteopathie-Verbände in Deutschland, wie auch der Bundesverband Osteopathie e.V. – BVO.

Die Osteopathie zählt zur Heilkunde

Die aktuelle Rechtslage für Osteopathen ist nicht abschließend geklärt. In Bezug auf die Osteopathie und HP legt der BVO den derzeitigen Sachverhalt wie folgt aus:

Rechtslage der Osteopathie

Während die Osteopathie in Deutschland der Heilkunde zugerechnet wird und demzufolge bestimmten Regelungen unterworfen ist, existiert ein eigenständiger Beruf Osteopath mit einem festgelegten Berufsbild in Deutschland derzeit noch nicht. Die Konsequenz daraus ist, dass viele Stimmen fordern, nur Ärzte oder Heilpraktiker dürften die Osteopathie selbstständig ausüben (sehr umstritten). Alle anderen Therapeuten, die eine mehrjährige Osteopathieausbildung abgeschlossen haben – meist Physiotherapeuten oder Masseure und medizinische Bademeister – werden daher von verschiedenen Gesundheitsämtern (regional unterschiedlich) aufgefordert, eine Heilpraktikerprüfung abzulegen, um Patienten selbstständig und eigenverantwortlich im Primärkontakt osteopathisch behandeln zu dürfen. Folgt man dieser Meinung, dürften osteopathische Techniken nur im Rahmen des jeweiligen Berufes und nur im Delegationsverfahren angeboten werden, d.h. auf Einzelfall-Anweisung eines Arztes oder Heilpraktikers – oder aber ganz klassisch auf Verordnung hin mit einem Privatrezept.

Empfehlung des Bundesverbands Osteopathie

Obwohl also der Heilpraktikertitel nach gegenwärtiger Kenntnislage die notwendige Rechtssicherheit für die eigenständige Ausübung der Osteopathie bietet, hat der BVO seinen Mitgliedern bisher nie ausdrücklich empfohlen, den Heilpraktikertitel zu erwerben. Warum? Zum einen „verbaut“ der Heilpraktikertitel den möglichen Weg zu einem eigenständigen Beruf Osteopath. Zum anderen sollten Osteopathen zum Wohle ihrer Patienten interdisziplinär mit anderen Fachärzten und Therapeuten zusammenarbeiten können. Die Berufsordnung der Ärzte verbietet aber die gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen Arzt und Heilpraktiker. So gilt es also für den einzelnen Osteopathen, abzuwägen zwischen der Rechtssicherheit auf der einen Seite und der Option eines möglichen, eigenständigen Berufs und interdisziplinärer Zusammenarbeit zum Wohle der Patienten auf der anderen Seite. Diese Entscheidung kann unserer Auffassung nach ein Verband seinen Mitgliedern nicht vorgeben, sondern sollte jedes Mitglied selbst treffen.

Wichtiger Hinweis für die osteopathische Praxis

Wir weisen darauf hin, dass Werbung mit dem Begriff „Osteopathie“ bzw. „Osteopath“ unter strenger Beobachtung steht und zu einer Abmahnung führen kann, da diese Begriffe im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes in Verbindung mit dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb irreführend sein kann.

Weitere Informationen erhalten BVO-Mitglieder in der BVO App/im Mitgliederbereich oder auf Anfrage beim BVO.

 

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Für die Anerkennung der Osteopathie arbeiten

Tausende Therapeuten, die großen Osteopathie-Berufsverbände und zahlreiche Unterstützer sind sich in einem einig: Die Osteopathie in Deutschland braucht eine einheitliche Regelung, um die Qualität der Ausbildung und die Sicherheit der Patienten zu schützen und zu bewahren. Dafür setzt sich der BVO seit Jahren unermüdlich ein, nutzt jede Gelegenheit die politischen Akteure in ein Hinwirken auf jene Forderungen zu sensibilisieren und anzutreiben – und natürlich auch zur Information der Öffentlichkeit durch die Osteopathie. Denn nur mit einem starken Rückhalt in der Bevölkerung, die längst vorherrscht, können die Belange der deutschen Osteopathinnen und Osteopathen in Zukunft durchgesetzt werden.
So arbeitet der BVO auch weiterhin im Schulterschluss mit weiteren großen Osteopathie-Verbänden an der Verwirklichung dieser Ziele.