Als Mitglied beim BVO ist Mehr drin.
Hier können Sie Ihren Mitgliedsantrag für den BVO stellen und in Zukunft alle Vorteile genießen.
Alle Vorteile auf einen Blick.
Der BVO
Rechtsberatung
- Juristische Beratung durch unsere Fachanwälte für Medizinrecht.
Kostenersparnis: mehrere hundert Euro. - Unterstützung beim Werberecht.
- Vorlagen für Datenschutz, Verträge, Rechnungen und Behandlung.
Wir helfen auch bei schwierigen Themen. Zur Stärkung unseres Berufs.
Marketing
- Aufnahme in die Therapeutenliste. Tausend Patienten suchen hier wöchentlich nach Behandlungen.
- Übermittlung Ihrer Daten an rund 100 Krankenkassen für Abrechnungszwecke.
- Werbemittel und Informationsmaterialien für Ihre Praxis.
Wir verschaffen Ihnen Sichtbarkeit. Für bestehende und zukünftige Patienten.
Fortbildung
- Fort- und Weiterbildung rund um die osteopathische Praxis.
- Webinare für Praxisgründung, Betriebswirtschaft und Marketing.
- Workshops zu Computersicherheit und Website.
- und viele weitere Online-Seminare. Kostenlos oder vergünstigt.
Wir ergänzen Ihre Ausbildung. Damit mehr Zeit fürs Wesentliche bleibt.
Darüber hinaus bekommen unsere Mitglieder
- Eine Berufshaftpflichtversicherung zu Vorteilskonditionen
- Individuelle, kostenlose Beratung und Betreuung durch unser Team
- BVO Mitgliederbereich. Für alle Musterverträge, Präsentationen und Termine.
Auch als App „Mein Verband immer dabei“ - 4 kostenlose Ausgaben der CO.med – Fachmagazin für Komplementärmedizin
- Mitgliederrabatt für Fort- und Weiterbildungen von unseren Kooperationspartnern
- Newsletter mit aktuellen Verbandsinformationen zu Berufspolitik, Rechtsurteilen usw. (mehrmals jährlich)
- Ermäßigungen am BVO-Workshopwochenende und bei ausgewählten Aus- und Weiterbildungsanbietern
Voraussetzungen für die Mitgliedschaft beim BVO
Ordentliche Mitglieder
Ordentliche Mitglieder des BVO sind stimmberechtigt und erhalten auf Wunsch einen Eintrag in der Therapeutenliste.
Sie haben eine Ausbildung von min. 1350 UE mit Endprüfung (kranial, parietal, viszeral) + Differenzialdiagnostik (Diff.).
Achtung: Für Endprüfungen mit Prüfungsdatum ab dem Jahr 2015 ist zusätzlich der Nachweis einer klinischen Prüfung am Probanden (Patientenprüfung) erforderlich.
Außerordentliche Mitglieder
Außerordentliche Mitglieder des BVO sind nicht stimmberechtigt. Ihr Eintrag in Therapeutenliste erhält den Vermerk „in Ausbildung“ für max. 3 Jahre. Ohne Nachweis von Endprüfungen innerhalb von 3 Jahren erfolgt der Verlust des Listenplatzes.
Für Ihren Eintrag in der Therapeutenliste müssen Sie
mindestens 800 UE mit Zwischenprüfung nachweisen.
Der BVO führt auch Fördermitglieder. Diese unterstützen jährlich den BVO mit einem frei wählbaren Betrag, der mindestens dem Mitgliedsbeitrag entspricht, sowie Gründungsmitglieder und Ehrenmitglieder.
Therapeuten, die die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft als ordentliches oder außerordentliches Mitglied erfüllen, können Ihre Aufnahme als ordentliches Mitglied oder außerordentliches Mitglied hier online beantragen. Personen, die Fördermitglied des BVO werden wollen, wenden sich bitte direkt an die Geschäftsstelle des BVO: info@bv-osteopathie.de