Kostenerstattung der Krankenkassen für Osteopathie

Osteopathie-Behandlungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet – sie sind eine Selbstzahlerleistung. Das heißt, wenn Sie einen Termin bei einem Osteopathen haben und eine osteopathische Behandlung in Anspruch nehmen, müssen Sie die Kosten dafür erstmal komplett selbst bezahlen. Osteopathie kann aber auch bezuschusst werden: Mittlerweile übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen, private Krankenversicherungen und Beihilfen ganz oder anteilig die Osteopathie-Behandlungen als freiwillige Leistung.

Anteilige Kostenerstattung für osteopathische Leistungen

Wenn Sie Mitglied einer der folgenden gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind, besteht die Möglichkeit, dass osteopathische Leistungen unserer ordentlichen BVO-Mitglieder anteilig von Ihrer Kasse erstattet werden. Klicken Sie einfach auf den Namen der jeweiligen GKV in der Liste und beachten Sie die jeweils geltenden Voraussetzungen, den Leistungsumfang und die Form der Abrechnung. Über den angegebenen Link Ihrer GKV können Sie überprüfen, ob die Angaben zu Osteopathie zwischenzeitlich ergänzt oder geändert wurden. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr.

Osteopathische Leistungen werden unterschiedlich gehandhabt

Bitte beachten Sie: Die Erstattungsmodalitäten für osteopathische Leistungen der einzelnen Krankenkassen gestalten sich unterschiedlich. Daher raten wir Ihnen, Fragen und Voraussetzungen zur Erstattung Ihrer Osteopathie-Rechnung bereits vor dem ersten Osteopathie-Termin mit ihrem Sachbearbeiter der GKV zu klären.

Durchsuchen Sie die Liste nach Ihrer Krankenkasse:

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AOK Nordost
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AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
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AOK Sachsen-Anhalt
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BAHN-BKK
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BKK Deutsche Bank
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