Tipps zum Zahlvorgang in der Osteopathie-Praxis

02.03.23
Klären Sie vor einem Termin die wirtschaftlichen Fragen mit Ihrem Patienten.

In der Regel ist Osteopathie eine Selbstzahler-Leistung. Manche Krankenkassen bezuschussen die Osteopathie-Behandlung. Als Osteopath müssen Sie Ihren Patienten eine Rechnung ausstellen. Doch, was können Sie tun, wenn der Patient nicht zahlt?

Die Osteopathie ist Teil der Integrativen Medizin und wird zumeist aus privater Tasche gezahlt. Zwar haben Patienten die Möglichkeit eine Kostenerstattung zu beantragen, aber die Rechnung müssen sie meist vorab begleichen.

Tipp 💡: Einige Hinweise für Ihre Patienten haben wir bereits hier zusammengefasst.

Wie schreiben Sie eine Rechnung für Osteopathie?

Wir haben Ihnen hier ein paar Tipps zusammengefasst, wie Sie Ihre Patienten im Vorfeld über die wirtschaftliche Lage aufklären können.

Im Mitgliederbereich finden Sie zudem verschiedene Vorlagen zu Rechnungen, die Sie entsprechend anpassen können.

Das sollte eine Rechnung beinhalten:

  • Ihre Anschrift mit Grundberuf
  • Anschrift des Patienten
  • Datum
  • Leistungszeitraum
  • Rechnungsnummer und ggf. Steuernummer
  • Diagnose
  • Behandlungsdatum, Auflistung der Behandlung (ggf. mit Abrechnungsnummern), Betrag
  • Zahlungsziel und ggf. Ihre Bankdaten

Tipp 💡: Manche Termin-Softwares haben Rechnungsvorlagen bereits integriert – das macht die Rechnungstellung einfach.

Stellen Sie Ihre Rechnung zeitnah und dokumentieren Sie ggf. das Mahnverfahren. Foto: A_Bruno – stock.adobe.com

Ausfallrechnung

Es kommt im Praxisalltag leider vor, dass Patienten Ihren Termin kurzfristig absagen müssen bzw. diesen vergessen. Haben Sie vor der Behandlung (z.B. im Behandlungsvertrag) festgehalten, dass Patienten ihren Termin absagen müssen, oder haben korrekt vor dem Termin aufgeklärt, können Sie ein Ausfallhonorar verlangen.

Auch dazu finden Sie eine Vorlage im Mitgliederbereich.

Zahlungserinnerung

Sollte ein Patient eine Rechnung nicht bezahlen, können Sie den Patienten darauf hinweisen. Machen Sie dies möglichst immer schriftlich und archivieren Sie die Schreiben sorgfältig.

Weitere Informationen finden BVO-Mitglieder exklusiv im Mitgliederbereich unter „Tipps zum Zahlvorgang in der Osteopathie-Praxis“.


Interessantes über den/die Autoren


Jacqueline Damböck

Jacqueline Damböck

Von Kindesbeinen an hat Jacqueline Damböck mit Gesundheitsthemen zu tun: Aufgewachsen in einer Massagepraxis und später Physiotherapie hat sie sich daneben schon immer für Medien und den Journalismus interessiert. Nach der kaufmännischen Ausbildung im Verlag absolvierte sie daher das Ressortjournalismus-Studium mit Schwerpunkt Medizin und Biowissenschaften an der Hochschule Ansbach.

Im Anschluss sammelte sie Erfahrungen als Fachredakteurin, freie Journalistin und Werbetexterin. Bevor sie zum BVO wechselte war sie Chefredakteurin der CO.med.

Kontakt:

presse@bv-osteopathie.de


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