Schweiz: Osteopathie ab Februar einheitlich geregelt

21.01.20

Für Osteopathinnen und Osteopathen sowie sechs weitere Gesundheitsberufe gelten in der Schweiz ab 1. Februar 2020 einheitliche Anforderungen. Dann tritt dort das neue Gesundheitsberufegesetz (GesBG) in Kraft. Es regelt sowohl die Ausbildung als auch die Berufsausübung landesweit einheitlich.

Bildungsabschluss muss Gesetz entsprechen

„Wer künftig in der Schweiz als Osteopath oder Osteopathin in eigener fachlicher Verantwortung tätig sein möchte, benötigt eine Berufsausübungsbewilligung des Kantons, in dem die Tätigkeit ausgeübt werden soll“, heißt es auf der Internetseite des Schweizer Bundesamts für Gesundheit. Die Berufsausübungsbewilligung für Osteopathie wird unter anderem nur erteilt, wenn der Bildungsabschluss den Voraussetzungen des neuen Gesundheitsberufegesetzes entspricht.

FAQ Osteopathie in der Schweiz

Für erste Informationen hat die Schweizer Regierung dazu einen Frage- und Antwortkatalog veröffentlicht, in dem die häufigsten Anliegen im Bereich Studium, Anerkennung und Berufsausübung erläutert werden.

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