Starke Unterstützung für Osteopathie-Gesetz

13.04.17
fruhjahrstagungBHV

Bei der Diskussion – von links: Der 2. Stv. Landesvorsitzende des Bayer. Hausärzteverbandes Dr. Jakob Berger, die Geschäftsführerin der Landesgeschäftsstelle der BARMER in Bayern Dr. Claudia Wöhler, die Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Ingrid Fischbach, Moderator Martin Breitkopf vom BR, der BHV-Vorsitzende Klaus Holetschek.

Bayerischer-Heilbäder-Verband an Seite der Osteopathen

Vehement fordert der Bayerische-Heilbäder-Verband (BHV) eine Stärkung ganzheitlicher Medizin und Prävention. Auf seiner Frühjahrstagung in Bad Endorf hat die Organisation dafür ein 10-Punkte-Papier mit Positionen zur Bundestagswahl Ende September verabschiedet. Darin gibt der Verband vor: „In der Politik muss deshalb der Gedanke einer ganzheitlichen Medizin, auf die alle Bürger vertrauen können, oberste Priorität haben. Ein wesentlicher Schwerpunkt ist eine umfassende Prävention, um Krankheiten vorzubeugen.“ Einen zentralen Punkt des BHV-Katalogs machen Regelungen für Osteopathen und ihre Patienten aus: „Im Bereich der Osteopathie sieht der Bayerische Heilbäder-Verband Handlungsbedarf und fordert den Gesetzgeber auf, hier tätig zu werden“, heißt es dort.

Argumente für Osteopathie liefern

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Georg Schöner im Gespräch mit Staatssekretärin Ingrid Fischbach

An der Veranstaltung, zu der 46 Heilbäder und Kurorte aus dem Freistaat geladen hatten, nahmen auch wichtige Vertreter aus dem Gesundheitsbereich teil. Unter ihnen Ingrid Fischbach, als parlamentarische Staatssekretärin eine enge Vertraute von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Auch Repräsentanten von Ärzteorganisationen, Physiotherapeutenvereinigungen und Krankenkassen beteiligten sich an der lebhaften Diskussion. Für den Bundesverband Osteopathie e.V. -BVO brachte sich Georg Schöner, 1. Vorsitzender, in die Debatte ein. „Wir konnten den Beitrag der Osteopathie zu einem vitalen Gesundheitswesen deutlich machen“, fasst er ein Ergebnis zusammen. Die Forderung der Heilbäderorganisation sei dafür ein guter Beleg. „Nicht zu vernachlässigen ist für uns und unser Anliegen der direkte Austausch mit Entscheidungsträgern wie Frau Fischbach“, sagt Schöner. „Wir spüren die Bereitschaft, sich mit den Argumenten für eine Anerkennung der Osteopathie in einem eigenständigen Berufsgesetz auseinanderzusetzen.“

Osteopathische Therapie Teil eines ganzheitlichen Ansatzes

„Wir brauchen eine Gesundheitspolitik, die den Menschen in den Mittelpunkt des Gesundheitssystems stellt und dementsprechend auch eine Weiterentwicklung des Präventionsgesetzes von 2015“, sagte der BHV-Vorsitzende Klaus Holetschek. „Eine moderne Gesundheitspolitik berücksichtigt die demografische Entwicklung, die Zunahme chronischer Erkrankungen wie Diabetes oder Demenz sowie die längere Lebensarbeitszeit der Menschen, und sie fördert verstärkt ein betriebliches Gesundheitsmanagement.“ Einen wertvollen Beitrag dazu liefern nach Ansicht von BVO-Vorstand Georg Schöner Osteopathen: „Eine osteopathische Behandlung folgt einem ganzheitlichen Ansatz, der den Menschen in den Mittelpunkt stellt.“ Für Diagnose und Behandlung vielfältiger Beschwerden setzt das Verfahren nur auf die Hände, mit denen die Körperregionen sanft abgetastet, Bewegungsstörungen manuell gelöst und eine Selbstregulierung angeregt werden.

Osteopathische Behandlungen sind nachgefragt

Aktuell behandeln in Deutschland mehr als 10.000 osteopathisch arbeitende Therapeuten jedes Jahr etwa 10 Millionen Menschen – Tendenz steigend. Denn immerhin können sich über 45 Prozent der Deutschen vorstellen, bei Bedarf sich durch einen Osteopathen helfen zu lassen, so eine aktuelle Untersuchung von Statista. Gleichzeitig übernehmen bereits heute über 100 gesetzliche und private Krankenkassen teilweise oder ganz die Kosten für die Behandlung. „Die Leistungen von Osteopathen wird von Patienten angenommen und ist ein wertvoller Beitrag zum Gesundheitssystem“, unterstreicht Georg Schöner. „Es fehlt einzig an klaren Vorgaben für Ausbildung, Praxis und Vergütung, die ein Höchstmaß an Patientensicherheit gewährleisten und Rechtssicherheit auch für uns Therapeuten schafft. Wir fordern deshalb ein eigenständiges Berufsgesetz für Osteopathen und schließen uns der Position des BHV mit Nachdruck an.“ Trotz einer eigenständigen Entwicklung in den letzten 120 Jahren und erfolgreichen Beispielen für eine gesetzliche Regelung etwa in Frankreich, Italien, Portugal und Großbritannien wird die Osteopathie in Deutschland nicht selten nur als Teil der Heilkunde oder Physiotherapie gesehen. „Hier sollte der nächste Bundestag Abhilfe schaffen“, schließt Schöner.



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