Anhörung in Berlin: Pläne der Koalition zur Osteopathie in der Diskussion

18.10.16
BVO Bundestag Osteopathie

Foto: Christian Müller – stock.adobe.com

Am Montag hat der BVO bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit im Bundestag Stellung zu einem Änderungsantrag zum Dritten Pflegestärkungsgesetz genommen. Die große Koalition hatte diesen Antrag eingereicht, nach dem die Osteopathie künftig als „krankengymnastische Behandlungstechnik“ in die Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Physiotherapeuten integriert werden soll.

Osteopathie braucht umfassende Ausbildung

Der BVO stellt sich entschieden gegen dieses Vorhaben und lehnt es insbesondere ab, bereits bestehende Standards massiv nach unten zu fahren, sieht doch der Antrag einen Ausbildungsumfang von lediglich 60 Stunden vor.

Georg Schöner

Georg Schöner

Dies entspricht weder unserem Verständnis von qualitätsvoller osteopathischer Arbeit, noch sehen wir damit den Patientenschutz und die Rechtssicherheit gewährleistet. Wir werden uns deshalb weiterhin für unsere Mitglieder und natürlich für die Osteopathie in Deutschland einsetzen.

(Georg Schöner, Vorsitzender BVO-Vorstand)

Anhörung zu Änderungsantrag und Osteopathie

Das vollständige Video der Anhörung in Berlin können Sie hier sehen. Sie finden die Fragen und Antworten zum Thema Osteopathie ab 1 h, 12 min, 08 sec; ab 2 h, 5 min, 45 sec sowie ab 2 h, 30 min, 06 sec (Video-Mitschnitt).

Stellungnahme des BVO

Seit Bekanntwerden des Änderungsantrags leistet der BVO akribische politische Arbeit und ist im Kontakt zu Fachleuten und Abgeordneten auf Bundes- und Landesebene. Die noch vor der Anhörung schriftlich eingereichte Stellungnahme des BVO zum Änderungsantrag finden Sie hier als PDF zum Download (BVO Stellungnahme, BVO Stellungnahme Anlage 1, BVO Stellungnahme Anlage 2).



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