Teilnahmebedingungen WWE 2019

Teilnahmeberechtigt am Workshop-Wochenende 2019 sind Osteopathen sowie Osteopathie-Schüler. Die Teilnahme an der BVO-Jahreshauptversammlung am Samstag ist nur BVO-Mitgliedern (ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder) vorbehalten. Ihre Einschreibung als Teilnehmer erfolgt am BVO-Schalter im Haus des Gastes am Freitag, den 5. April, ab 12:00 Uhr (Am Kurpark 3, direkt neben dem Markgräflichen Schloss Bad Alexandersbad). Im Rahmen des Wochenendes bieten wir Ihnen unterschiedliche Vorträge und Workshops an. Da die Anzahl der Teilnehmer pro Workshop begrenzt ist, werden Ihre Wünsche nach der Reihenfolge der Anmeldungen berücksichtigt. Achten Sie bitte darauf, keine zeitgleich stattfindenden Workshops zu buchen.

Teilnahmegebühren

BVO-Mitglied (ordentlich): 190,00 €
BVO-Mitglied (außerordentlich): 160,00 €
Nicht-Mitglied: 220,00 €
Osteopathie-Schüler: 160,00 €
Fränkischer Abend (Freitag, 05. April 2019)
Teilnahme 25,00 € pro Person
Gebühren inkl. Pausenverpflegung und Getränke (außer Mittagspause). Ihre Teilnahmegebühr (ggf. inkl. Fränkischer Abend) ist fällig mit Erhalt der Rechnung.

Änderungen und Stornierung

Änderungen und Stornierungen der Teilnahme bedürfen der Schriftform und sind an den BVO zu richten. Bei Stornierung Ihrer Anmeldung nach dem 01.03.2019 wird eine Stornogebühr in Höhe von 50,- Euro berechnet, ab 14 Tage vor dem Workshopwochenende beträgt die Stornogebühr 50 % Ihrer Teilnahmegebühr. Änderungen im Programm sowie bei den Referenten und Dozenten sind ausdrücklich vorbehalten.

Unterkünfte

Für die Übernachtung stehen Ihnen Hotels und Pensionen im näheren Umkreis zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich unbedingt rechtzeitig mit der Unterkunft Ihrer Wahl in Verbindung und buchen Sie Ihre Übernachtungen selbst. Die Kosten für Übernachtungen sind nicht in der Gebühr für das Workshop-Wochenende enthalten.

Kinderbetreuung

Für Teilnehmer mit Kindern bietet das Kinderhaus Königin Luise (Markgrafenstraße 42, 95680 Bad Alexandersbad, Tel.: 09232 / 1839802) eine Kinderbetreuung durch qualifiziertes Personal ganz nach Bedarf und Vereinbarung an. Verbindliche Anmeldung mindestens vier Wochen vor Betreuungsbeginn.