Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO)

Ein osteopathischer Dachverband

Auf Initiative von BVO (vormals DROM) und VPT wurde 2004 die Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO e.V., als osteopathischer Dachverband gegründet. Die ursprünglichen Ziele des Dachverbandes waren:

  • die nichtärztliche Osteopathie zu einen
  • ein einheitliches Curriculum für eine bundeseinheitliche Weiterbildung in Osteopathie zu schaffen
  • und einen eigenständigen Beruf „Osteopath“ im Gesundheitswesen zu implementieren.

Zertifikat ‚Osteopath BAO‘

In konstruktiver Zusammenarbeit haben die damaligen Mitglieder der BAO ein einheitliches BAO-Curriculum erarbeitet. Personen, die nach diesem Curriculum eine Weiterbildung erfolgreich absolvieren, bekommen auf Antrag ein Zertifikat mit der Weiterbildungsbezeichnung „Osteopath BAO“. Die Implementierung eines eigenständigen Berufs sollte über den Rechtsweg erfolgen. Dazu wurde in NRW ein Musterprozess mit dem Ziel angestrengt, Physiotherapeuten (Masseuren und med. Bademeistern) mit osteopathischer Fortbildung und BAO-Zertifikat die eigenständige Ausübung der Osteopathie im Primärkontakt zu gestatten.

Osteopathie zähle zur Heilkunden

Diesem Ansinnen widersprach das Düsseldorfer Verwaltungsgericht in einem ersten Urteil. Es stellte nämlich fest, dass Osteopathie zur Heilkunde zähle und daher bei ihrer Anwendung grundsätzlich das Heilpraktikergesetz gelte. Demnach können die Ausbildungs- und Prüfungsstandards einer privaten Institution, wie die BAO, eine gesetzlich geregelte Ausbildung und Prüfung in der Heilkunde nicht ersetzen, denn:

„Der Gesetzgeber ist berechtigt, Tätigkeiten, die abstrakt mit einem nicht unerheblichen Gefahrenpotenzial verbunden sind, unter Erlaubnisvorbehalt zu stellen. Dass die Ausübung von Heilkunde zu diesen Tätigkeiten gehört, bedarf (…) keiner näheren Begründung. (…) Da Gefahrenabwehr eine originäre staatliche Aufgabe ist, kann die Entscheidung, welche Personen berechtigt sein sollen, Heilkunde auszuüben, nicht formlos privaten Dritten überlassen werden.“

Als zusätzliches Argument wurde im Urteil auf die WPO Osteo in Hessen verwiesen:

„Offensichtlich sah der hessische Verordnungsgeber in den privaten Regelungen der BAO (…) gerade keine ausreichende rechtliche Grundlage für die berufliche Tätigkeit von Osteopathen.“

Osteopathie ohne Heilpraktiker untersagt

In NRW hat das Urteil zur Folge, dass Physiotherapeuten ohne Heilpraktiker-Titel untersagt wird, osteopathisch tätig zu werden. Gegen das Urteil wurde Berufung beantragt, der bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht stattgegeben wurde. Vor diesem Hintergrund muss das Zertifikat „Osteopath BAO“ in neuem Lichte gesehen werden, denn es kann eine staatliche Anerkennung nicht ersetzen. Es bescheinigt dem Inhaber nur, dass dieser eine osteopathische Weiterbildung nach den Kriterien der BAO absolviert hat und regelt nicht die Ausübung der Osteopathie. Um Missverständnisse auszuräumen, wurde daher die BAO-Urkunde überarbeitet.

Wichtiger Hinweis für osteopathische Praxis

In diesem Zusammenhang sei nochmals darauf hingewiesen, dass in der Außendarstellung – also bei allen Werbemaßnahmen vom Praxisschild bis zur Homepage – die Alleinstellung des Begriffes „Osteopath BAO“ ohne Hinweis auf die eigentliche zugrunde liegende Berufsbezeichnung (z.B. Physiotherapeut) irreführend im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes in Verbindung mit dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb ist und zu einer Abmahnung führen kann. Für Hessen gelten zudem die Vorgaben der WPO Osteo (siehe unten).

Bundesverband Osteopathie e.V. – BVO unterstützt BAO weiter

Der Ausstieg bzw. Ausschluss diverser Osteopathieschulen und -verbände aus der BAO machte es notwendig, die BAO-Satzung komplett zu überarbeiten. Die neue Satzung wurde im März 2010 verabschiedet und soll der BAO künftig eine wirksamere berufspolitische Arbeit ermöglichen. Der BVO wird die BAO weiterhin unterstützen, weil wir es für extrem wichtig erachten, dass die nichtärztliche Osteopathie soweit möglich vereint auftritt, gemeinsam die eigenen Interessen vertritt und die eigenen Ziele verfolgt.

Für Anerkennung der Osteopathie arbeiten

Die Bemühungen der Manualmediziner (siehe: BÄK-Gutachten) der Osteopathie die Eigenständigkeit abzusprechen, um sie sich selbst einzuverleiben, zeigen, auf welchen tönernen Füßen unsere berufspolitischen Bestrebungen immer noch stehen und wie unverantwortlich die erfolgte Aufsplitterung der nichtärztlichen Osteopathie ist. Die Bereitschaft von Jürgen Gröbmüller und von Gabi Prediger, sich zu den neuen Vorständen der BAO wählen zu lassen, machen deutlich, welch hohen Stellenwert der BVO (vormals DROM) der neuen BAO beimisst. Im März 2010 wurden Jürgen Gröbmüller in Vertretung der Verbände zum neuen Vorsitzenden der BAO und Gabi Prediger in Vertretung der Schulen zur stellvertretenden Vorsitzenden einstimmig gewählt. Auch wenn es durch das Urteil in NRW Rückschläge für die BAO zu verkraften gibt, soll die Zertifizierung beibehalten werden und durch ein eigenes Register (Therapeutenliste) ergänzt werden. Eine offensivere Öffentlichkeitsarbeit soll die Arbeit der BAO künftig konstruktiv begleiten.