Osteopath werden

Wer mit dem Gedanken spielt, eine osteopathische Ausbildung anzutreten, kann sich auf dieser Seite über die Voraussetzungen informieren, die man für diesen Heilberuf mitbringen sollte und bekommt einen ersten Eindruck davon, wie der Alltag eines Osteopathen aussieht. 


Beratungsgespräch bei Osteopathin

Was muss ich mitbringen, wenn ich Osteopath werden möchte? 

  • Empathie und Freude am Umgang mit Menschen. 
  • Keine Berührungsängste bei der manuellen Arbeit an Patienten aller Altersgruppen. 
  • Eine gute Kommunikationsfähigkeit. 
  • Interesse und Motivation, sich stets weiterzubilden – auch interdisziplinär.
  • Detektivsinn und gutes Gespür, um Lösungen und Ursachen für die Problemstellungen der Patienten zu finden. 
  • Die Fähigkeit zur Selbstreflexion, um selbstkritisch die Grenzen des eigenen Tuns zu erkennen. 

Sie sind Arzt, Physiotherapeut oder Heilpraktiker und wollen zusätzlich die osteopathische Ausbildung absolvieren? 

Das sollten Sie über die Osteopathie wissen: 

  • Osteopathie bedeutet Ursachenbehandlung und nicht nur lokal symptomatisch  
  • Es geht um die gesamtkörperlichen Zusammenhänge.
  • Bei der Osteopathie wird nicht oberflächlich behandelt, sondern in der Tiefe.  
  • Interesse an den Interaktionen aller Funktionssysteme des Körpers sollte vorhanden sein.
  • Es ist wichtig, den Menschen als Ganzes zu sehen und dementsprechend therapieren zu wollen. 
Mann beim Beratungsgespräch mit Osteopathin

Welche Inhalte sollte eine Osteopathie-Ausbildung umfassen, um qualitativ hochwertig zu sein? 

Ausgehend von einem medizinischen Grundberuf und den damit vorhandenen Grundkenntnissen in Anatomie, Physiologie, Pathologie, etc. sollte eine berufsbegleitende Osteopathie-Ausbildung folgendes beinhalten: 

  • Geschichte, Philosophie und Denkmodelle der Osteopathie 
  • Funktionale Anatomie und Physiologie im Verständnis der Osteopathie 
  • Pathologie und Pathophysiologie und deren osteopathische Interpretation 
  • Ernährungslehre 
  • Immunologie 
  • Psychologische Aspekte des therapeutischen Handelns als Osteopath 
  • Das osteopathische „Rüstzeug“ aus parietalen, viszeralen und kraniosakralen Techniken 
  • Kenntnisse und Methodenkompetenz zur Differentialdiagnose 
  • Kenntnisse zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des beruflichen Tuns als Osteopath 
  • Grundlegende Kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens 
  • Theoretische, praktische und klinische Prüfungen 
  • Überprüfung der Befähigung zum eigenständigen, therapeutischen Handeln (Differentialdiagnose, wissenschaftliche Arbeit) 

Eine staatlich anerkannte, grundständige Ausbildung zum Osteopathen gibt es derzeit in Deutschland nicht. Bei der Ausgestaltung eines Ausbildungsablaufs, ob akademisch oder fachschulgebunden, müsste die Vermittlung eines medizinischen Grundwissens berücksichtigt werden.  

Wie sieht der Arbeitsalltag eines Osteopathen aus, welche Verdienstmöglichkeiten gibt es? Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie im Folgenden.

Aufgrund der verschiedenen Grundberufe, die sich zum Osteopathen weiterbilden, liegen verschiedenste osteopathische Alltagssituationen vor. 

Berufsgruppe der Ärzte

Der osteopathische Arzt kann zum einen als Angestellter im klinischen Alltag seinen Beruf nachgehen oder im RehaklinikbereichMedizinischen Versorgungszentren o. ä. tätig sein. Hierbei wird er zumeist seine osteopathischen Fachkenntnisse und Befähigungen als komplementäre Medizin im Rahmen des Gesundheitssystems anbieten.  

Als Angestellter unterliegt der Arzt der Sozialversicherungspflicht. Die Verdienstmöglichkeiten im Angestelltenverhältnis sind abhängig von den Tarifvereinbarungen der Träger der Einrichtungen (Kommune, Privater Träger) und entsprechen dem akademischen Ausbildungsniveau und öffentlichen Ansehen. 

Zum anderen sind osteopathische Ärzte selbstständig tätig. Entweder im Rahmen einer kassenärztlichen Zulassung oder in rein privatärztlichen Niederlassungen oder privatärztlich neben einer AngestelltentätigkeitHäufig bieten Sie dabei Osteopathie kombiniert mit anderen Therapieverfahren aus dem Bereich der Naturheilverfahren an. 

Die Vergütung der Osteopathie erfolgt im selbständigen Bereich über Abrechnung im Sinne der Gebührenordnung der Ärzte, GOÄ.  Es gibt jedoch nicht die „eine“ Abrechnungsposition für Osteopathie. Es gilt die Behandlung in einzelnen Tätigkeitsleistungen, analog zur GOÄ aufzulisten. So führen die  Untersuchungen manueller und technischer Art, Behandlungsverfahren und Maßnahmen sowie Beratungen oder Verordnungen von Arzneimitteln, Heilmitteln o. ä. zu einer Gesamtrechnung.  

Das ärztliche Honorar für eine osteopathische Behandlung kann sich somit in einem unterschiedlichen, zeitlichen und finanziellen Rahmen bewegen. 

Berufsrechtliche Vorgaben ergeben sich aus den gesundheitsgesetzlich formulierten Rahmenbedingungen (z. B. Berufshaftpflichtversicherung, Berufsgenossenschaft) und den weitereVorgaben durch die Ärztekammern. 

Berufsgruppe der Heilpraktiker

Heilpraktiker sind zumeist in eigener Niederlassung tätig. Sie üben einen freien Beruf aus und sind frei in ihrer Honorargestaltung. Patienten, die eine Erstattung von einer privaten Krankenversicherung für Heilpraktikerleistungen erfahren, erhalten eine aufgeschlüsselte Leistungsabrechnung. Diese orientiert sich an dem ärztlichen Abrechnungsverfahren, d. h. die Behandlung wird in einzelnen Positionen aufgeschlüsselt dargestellt. Zur Orientierung dient die Gebührenordnung für HeilpraktikerGebüH. Diese ist keine fest legende Taxierung von beschriebenen Leistungen, sondern sie stellt die ortsüblichen Leistungshonorare orientierend dar.  

Das Honorar für eine osteopathische Behandlung kann sich somit ebenfalls in einem unterschiedlichen, zeitlichen und finanziellen Rahmen bewegen. 

Als freier Beruf unterliegt auch der Heilpraktiker der eigenen Fürsorge bezüglich der Krankenversicherung  und der Altersabsicherung, ist also ebenfalls nicht sozialversicherungspflichtig. Die selbstständige Tätigkeit unterliegt dem Einkommens- und gegebenenfalls dem Umsatzsteuerrecht (Meldung beim Finanzamt). Verpflichtend ist die Anmeldung der Tätigkeit und Niederlassung bei den ortszuständigen Gesundheitsbehörden und bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, BGW. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber unbedingt empfehlenswert. 

Berufsgruppe der Physiotherapeuten* 
*(ohne allgemeiner Heilpraktikerzulassung) 

Ein Großteil der Osteopathen in Deutschland hat als Grundberuf „PhysiotherapeutInnen“. Die Ausübung der Osteopathie ist jedoch Heilkunde und insofern nur dem Arzt oder Heilpraktiker vorbehalten. Die Ausübung der Osteopathie durch Physiotherapeuten ist bundesländerabhängig unterschiedlich geregelt.

Seit 2012 gewährt ein zunehmender Großteil der Gesetzlichen Krankenversicherungen ihren versicherten Mitgliedern Erstattungen für verauslagte Kosten bei der Inanspruchnahme von osteopathischen Leistungen durch Physiotherapeuten.  Voraussetzung hierfür ist zumeist das Vorliegen der ärztlichen Empfehlung und die Rechnung durch den Leistungserbringer. Im Rahmen von Bonusleistungen oder Sondervereinbarungen zu den frei gestaltbaren Zusatzleistungen wird unterschiedlich bezuschusst. Zumeist erwarten die Krankenkassen einen Qualifikationsnachweis der Leistungserbringer durch den Nachweis einer abgeschlossenen Osteopathieausbildung und einer damit einhergehenden Befähigung einem osteopathischen Berufsverband beitreten zu können bzw. eine Mitgliedschaft in einem entsprechenden Verband. 

Im angestellten Tätigkeitsbereich in Kliniken, Rehazentren und niedergelassenen Praxen mit Kassenzulassungen wenden die Physiotherapeuten die Osteopathie zumeist ergänzend in ihrem physiotherapeutischen Alltag an. 

Der angestellte Physiotherapeut unterliegt der Sozialversicherungspflicht. Die Verdienstmöglichkeit unterliegt dem Arbeitsschwerpunkt. Als osteopathisch tätiger Physiotherapeut hat man ein höheres Einkommen zu erwarten, da die osteopathische Leistung höher honoriert wird als die physiotherapeutische.

Der selbstständige Physiotherapeut unterliegt der Rentenversicherungspflicht, sofern er nicht im ausreichenden Umfang sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt. Erst ab diesem Zeitpunkt gesteht der Gesetzgeber dem Physiotherapeuten zu, dass er in eigener Verantwortung Altersvorsorge betreibt. Bezüglich der Krankenversicherung besteht keine Verpflichtung.  

Eine selbstständige Tätigkeit (freiberuflich, Niederlassung mit oder ohne Angestellte), unterliegt dem Einkommens- und gegebenenfalls dem Umsatzsteuerrecht (Meldung beim Finanzamt). Anmeldung der Tätigkeit und/oder Niederlassung bei den ortszuständigen Gesundheitsbehörden und bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, BGW, ist obligat. Bei Beabsichtigung der Abrechnung mit den Gesetzlichen Krankenkassen hinsichtlich physiotherapeutischer Heilmittel gilt es die entsprechenden Zulassungsbedingungen zu erfüllen. 

Ein besonderes Augenmerk ist vom osteopathisch tätigen Physiotherapeuten (angestellt oder selbstständig) auf die Berufshaftpflichtversicherung zu richten. Die Anwendung der Osteopathie erfordert eine für diesen Tätigkeitsbereich angepasste Berufshaftpflicht für Physiotherapeuten. 

Die Osteopathie, als eigenständige Behandlungsform, wird somit von Physiotherapeuten als private Leistung angeboten. Die zeitliche Gestaltung von osteopathischen Behandlungen variiert von 40 min. bis zu ca. 60 min. Das Honorar unterliegt ebenfalls der freien Vereinbarung.