Anmeldeformular
Für Schüler bis einschließlich 3. Ausbildungsjahr ist die Mitgliedschaft kostenfrei.
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Ordentliche Mitglieder des BVO sind stimmberechtigt und erhalten auf Wunsch einen Eintrag in der Therapeutenliste. Sie haben eine
– Ausbildung von min. 1350 UE mit Endprüfung (kranial, parietal, viszeral) + Differenzialdiagnostik (Diff.) *
– oder eine Ausbildung von min. 1200 UE mit Endprüfung (kranial, parietal, viszeral) + Differenzialdiagnostik (Diff.) und zusätzliche 150 UE osteopathische Fortbildung *
– oder eine Ausbildung von min 1200 UE mit Endprüfung (kranial, parietal, viszeral) + Differenzialdiagnostik (Diff.) und zusätzliche DO-Arbeit (= 150 UE) *
– oder sind Absolvent einer AfO-BAO-Schule mit Prüfungsbestätigung durch die AfO-BAO *
* Achtung: Für Endprüfungen mit Prüfungsdatum ab dem Jahr 2015 ist zusätzlich der Nachweis einer klinischen Prüfung am Probanden (Patientenprüfung) erforderlich.
Außerordentliche Mitglieder des BVO sind nicht stimmberechtigt, ihr Eintrag in Therapeutenliste erhält den Vermerk „in Ausbildung“ für max. 3 Jahre. Ohne Nachweis von Endprüfungen innerhalb von 3 Jahren erfolgt der Verlust des Listenplatzes. Für Ihren Eintrag in der Therapeutenliste müssen Sie
– mindestens 800 UE mit Zwischenprüfung nachweisen.
Der BVO führt auch Fördermitglieder, diese unterstützen jährlich den BVO mit einem frei wählbaren Betrag, der mindestens dem Mitgliedsbeitrag entspricht, sowie Gründungsmitglieder und Ehrenmitglieder.
Therapeuten, die die Voraussetzungen für eine Ordentliche Mitgliedschaft oder Außerordentliche Mitgliedschaft erfüllen, können Ihre Aufnahme als Ordentliches Mitglied oder Außerordentliches Mitglied hier online beantragen. Personen, die Fördermitglied des BVO werden wollen, wenden sich bitte direkt an die Geschäftstelle des BVO: info@bv-osteopathie.de
Sollten Sie eine zweite Praxisadresse haben, können Sie diese Adressdaten später eingeben, wenn Sie die Zugangsdaten für Ihren internen Mitgliederbereich erhalten haben.