Zwischenerfolg für die Osteopathie: Änderungsantrag Nr. 33 zurückgezogen

01.12.16

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Der vielfach umstrittene Änderungsantrag Nr. 33 zum Entwurf eines Dritten  Pflegestärkungsgesetzes – PSG III ist vom Tisch. Mit diesem Schritt bleibt der Weg zur Anerkennung der Osteopathie als eigenständiger Beruf weiter offen.

„Unser Einsatz in den vergangenen Wochen hat sich gelohnt, und wir sehen uns durch diesen Erfolg darin bestärkt, weiter für den Beruf des Osteopathen einzutreten“

(Georg Schöner, BVO-Vorsitzender)

Gelingen konnte dies durch große Anstrengungen im politischen und ministerialen Bereich. Viele konstruktive Gespräche mit den Mitgliedern der Bundestagsfraktionen und Vertretern der Ministerien führten letztendlich zum Erfolg.

Erfolg für die Osteopathie durch Ausdauer

Georg Schöner, Vorsitzender BVO-Vorstand

Georg Schöner

„Wir sehen uns durch diesen Zwischenerfolg auch darin bestärkt, weiterhin mit aller Kraft aktiv an der politischen Diskussion mitzuwirken. Nur durch den engen Kontakt zu den Entscheidungsträgern können wir unsere Belange auch erfolgreich durchsetzen. Wir wollen deshalb auch weiterhin ein Verband für unsere Mitglieder und nicht zum Selbstzweck sein“.

(Georg Schöner)

 

Osteopathie-Organisationen wirken gemeinsam

Besonders hervorzuheben ist die kollegiale und verbandsübergreifende Zusammenarbeit mit dem Verband der Osteopathen Deutschland (VOD). Die beiden großen Osteopathieverbände (BVO und VOD) waren zur Vertretung der nichtärztlichen Osteopathieverbände aufgefordert und zur Anhörung im Bundestag geladen. So konnten beide Verbände im Vorfeld auch entsprechende Stellungnahmen einreichen. Wir freuen uns gemeinsam über diesen Erfolg. Auch für das weitere Vorankommen ist eine gute Kollektivarbeit mit den osteopathischen Verbänden unabdingbar. Dafür wird der Bundesverband Osteopathie e. V. – BVO weiterhin eintreten. Der Änderungsantrag hatte eine Einbindung der Osteopathie als „krankengymnastische Behandlungstechnik“ in die Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Physiotherapeuten vorgesehen.