Osteopathische Fachverbände bekräftigen Forderung nach Berufsgesetz

06.09.16

Osteopathie ist derzeit in mehreren Landtagen Thema. Auch die Gesundheitsministerkonferenz der Länder hat sich kürzlich mit der Situation der Osteopathie und Osteopathen befasst und das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, aus Gründen des Patientenschutzes zu prüfen, wie die derzeitige Rechtsunsicherheit ausgeräumt werden kann und ob das Berufsbild des Osteopathen einer Reglementierung durch ein eigenes Berufsgesetz bedarf.

BVO Osteopathie Berufsgesetz

Verbände fordern Berufsgesetz für Osteopathen

Organisationen nicht-ärztlicher Osteopathen in Deutschland

  • die Akademie für Osteopathie (AFO) e.V.
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie (BAO) e.V.
  • Bundesverband Osteopathie e.V. – BVO
  • der Deutsche Verband für Osteopathische Medizin (DVOM) e.V.
  • das Register der Traditionellen Osteopathen (ROD) GmbH
  • der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V.

Osteopathen fordern Berufsgesetz

Die Verbände vertreten die große Mehrheit aller in Deutschland tätigen Osteopathen. Sie unterstreichen erneut die dringende Notwendigkeit eines Berufsgesetzes auf Bundesebene. Die Gründe: Die gegenwärtige Situation ist undurchsichtig, die Qualifikation von Osteopathie-Anbietern völlig ungesichert und es gibt weder Rechtssicherheit für qualifizierte Osteopathen noch Transparenz für die gesetzlichen Krankenkassen.

Kernforderungen der Osteopathen

Die Verbände erneuern ihre drei Kernforderungen, die nur durch ein Berufsgesetz gelöst werden können:

  1. Wichtigstes Ziel ist die Patientensicherheit und Transparenz. Es muss ein ausreichender Verbraucherschutz durch gesetzlich geregelte Ausbildungs- und Qualitätsstandards sichergestellt werden.
  2. Ein Berufsgesetz schafft Rechtssicherheit für qualifizierte Osteopathen und minimiert Haftungsrisiken.
  3. Ein Bundesgesetz schafft durch eine bundeseinheitliche Regelung Transparenz und Klarheit für die gesetzlichen Krankenkassen und sichert die verantwortbare Verwendung der Beitragsmittel ausschließlich für qualifizierte Osteopathen und qualifizierte Behandlungen – „Gute Osteopathie für gutes Geld“.

Osteopathen kritisieren Rechtslage

Die Verbände kritisieren abermals die bestehende Rechtslage, in der jeder qualifizierte nicht-ärztliche Osteopath Heilpraktiker sein muss. So ist es geradezu absurd, den bislang nicht gesetzlich geregelten Beruf des Osteopathen durch die Heilpraktikererlaubnis, für die man keine gesetzlich geregelte Ausbildung durchlaufen muss, in einen rechtssicheren Status überführen zu wollen.

Osteopathie Rechtslage BVO

BVO fordert sichere Rechtslage für die Osteopathie

Dauerhafte Lösung für die Osteopathie

Zudem sprechen eine ganze Reihe weiterer Gründe dagegen, dieses Provisorium dauerhaft als Lösung anzustreben:

  • Der Heilpraktiker ist nicht zur osteopathischen Tätigkeit qualifiziert, er durchläuft keine osteopathische Ausbildung.
  • Die Prüfung zum Heilpraktiker ist lediglich eine Negativausgrenzung, keine für den Beruf des Osteopathen notwendige positive Überprüfung von Kenntnissen. Die teilweise geforderte Schaffung einer Qualifizierung des Heilpraktikers im Bereich der Osteopathie ist daher schon rechtlich nicht umsetzbar. Dies führte auch zu keiner patientenorientierten Lösung, da die vielen hoch qualifizierten Osteopathen ohne Heilpraktikererlaubnis ausgegrenzt würden.
  • Der Osteopath fokussiert sich auf die Diagnose und Behandlung von Funktionsstörungen. Er kann daher die Anforderungen von Patienten, die den Heilpraktiker, der herkömmlich über eine Vielzahl verschiedener Methoden verfügt, aufsuchen, nicht bedienen. Daher ist eine Abgrenzung des Osteopathen zum Heilpraktiker erforderlich. Dies würde zudem helfen, die Zahlen der Heilpraktiker nicht weiter in die Höhe zu treiben: Zurzeit explodieren die Zahlen, von 2002 bis 2012 gab es bundesweit eine Zunahme um 133%, in Bayern bspw. um 40% in den letzten 5 Jahren.
  • Die Altersgrenze von 25 Jahren zum Erwerb der Heilpraktikererlaubnis führt zu einem faktischen „Berufsverbot“ jüngerer Osteopathie-Absolventen.

In der Konsequenz und bei Beachtung aller Argumente kann die Lösung daher nur ein Osteopathiegesetz auf Bundesebene mit dem Osteopathen als Heilberuf sein, fordern die Fachverbände.