Heilpraktikergesetz soll laut Ärzteschaft auf den Prüfstand

05.09.16

Nach dem Willen der Ärzteschaft soll das bisherige Heilpraktikergesetz auf den Prüfstand gestellt, zumindest jedoch deutlich gestutzt und den aktuellen medizinischen Gegebenheiten angepasst werden.

Heilpraktiker im Fokus

Dies und strengere Vorschriften für die Ausübung fordert der erste Vorsitzende des Marburger Bundes, Rudolf Henke. Es sei zu hinterfragen, ob man die Erlaubnis so undifferenziert erteilen sollte wie bisher, oder ob man über Begrenzungen oder Konkretisierungen der Erlaubnis nachdenken müsse, zitiert das deutsche Ärzteblatt Henke aus einem Bericht der DAZonline. Henke schlug vor, zumindest alle invasiven Therapien für Heilpraktiker auszuschließen.

Bundesverband Osteopathie (BVO) gestärkt

„Damit wird die Position des Bundesverband Osteopathie e.V. – BVO gestärkt, der unabhängig vom Heilpraktiker ein eigenständiges Berufsgesetz für Osteopathen mit Primärzugang fordert“, sagt BVO-Ehrenvorsitzender Dr. Bernhard Hartwig. In diesem Zusammenhang weist Hartwig auf die Tatsache hin, dass Ärzten nach ihrer Berufsordnung eine Zusammenarbeit mit Heilpraktikern untersagt ist. „Eine verpflichtende Heilpraktikerprüfung für Osteopathen würde somit insbesondere eine kollegiale Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Osteopathen konterkarieren.“ Das Heilpraktikergesetz in seiner derzeitigen Fassung stammt aus dem Jahr 1939.